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Unter Arbeitsschutz versteht man das Vermeiden von Arbeitsunfällen oder auch die Verringerung von Folgen durch einen Arbeitsunfall. Dies heißt, dass der Beschäftigte Schutzausrüstung wie Kopfschutz, Hautschutz und Augenschutz trägt, um bei einem möglichen Arbeitsunfall die Folgen so gering wie möglich zu halten. Weiterhin fallen unter den Begriff Arbeitsschutz auch der Gesundheitsschutz sowie der personenbezogene Schutz. Beim allgemeinen Arbeitsschutz geht es darum, die Gesundheit und das Leben des Arbeitnehmers zu schützen. Weiterhin heißt Arbeitsschutz aber auch, dass die Arbeitskraft des Mitarbeiters erhalten wird und die Arbeit menschengerecht gestaltet wird. Wird in einem Unternehmen einer Betriebsvereinbarung zugestimmt oder der Arbeitgeber erlässt Sicherheitsvorschriften, müssen diese zwingend vom Arbeitnehmer eingehalten werden. Dies dient vor allem dem Arbeitnehmer, damit dieser Gesundheit und Leben schützen kann. Die Arbeitsschutz-Kleidung wird in der Regel vom Betrieb gestellt oder der Arbeitnehmer kann diese selbst erwerben und erhält vom Arbeitgeber eine Kostenerstattung für die Arbeitsschutz-Kleidung.
Der Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet die Mitarbeiter seines Unternehmens regelmäßig, ausreichend und sorgfältig über den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu informieren und unterweisen. Vor allem vor der Aufnahme einer Tätigkeit ist dies ein wichtiger Faktor, den der Arbeitgeber nicht verschweigen darf. Doch auch, wenn der Arbeitnehmer einen neuen Aufgabenbereich übernimmt oder nach einem Unfall, muss der Arbeitgeber diese Unterweisung durchführen. Ebenfalls, wenn neue Technologien oder Arbeitsmittel zum Einsatz kommen. Diese Unterweisung ist deshalb so wichtig, da nur durch eine gute Kommunikation Fehler vermieden werden können. Ist der Arbeitnehmer nicht informiert oder kennt sich nicht aus, kann es schnell passieren, dass er Fehler macht. Diese Fehler können oftmals verheerend sein und nicht nur den Betriebsablauf stören, sondern auch zu Unfällen führen, die mit einer Unterweisung vermieden werden können. Dabei muss eine solche Unterweisung selbstverständlich auch dokumentiert werden – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Wird vom Arbeitgeber ein Arbeitsbekleidung angeordnet, ist dieser zwingend einzuhalten und ist ein Bestandteil der Pflichten des Arbeitnehmers. Dabei ist es unterschiedlich, welche Art des Arbeitsschutzes angeordnet werden kann und hängt maßgeblich von der Branche des Unternehmens ab. Während bei Landschaftsgärtnern eher ein geringerer Arbeitsschutz besteht wie bei Chemikern, sind daher auch die Maßnahmen vollkommen unterschiedlich. Arbeitsschutz-Kleidung gibt es in vielfältiger Ausfertigung und diese können bei Schutzbrillen beginnen, über Schutzkleidung bis hin Arbeitsschuhen gehen. In bestimmten Fällen müssen die Arbeiter oder Mitarbeiter auch ganze Schutzanzüge tragen, was vor allem beim Arbeiten im Krankenhaus wie auch im Chemielabor möglich sein kann. Somit können die Mitarbeiter ihre Gesundheit und ihr Leben schützen. Weiterhin können Sie das Risiko minimieren sich bei Patienten anzustecken oder auch bei einem Säureunfall schwer Verletzungen davon zutragen.